Allgemeine Informationen
Explosionsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit, um Mitarbeiter, dritte Personen und die Anlage vor Explosionen und damit Verletzungen und Beschädigungen zu schützen. Da die Folgen einer Explosion meist verheerend sind, ist der Schutz vor solchen fest in den nationalen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verankert. Zudem ist der Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdung durch gefährliche, explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen (GefStoffV § 3 Abs. 9). Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung in allen Belangen des Explosionsschutzes:
Zudem ist der Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdung durch gefährliche, explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen.
Gerne unterstützen wir ihr Unternehmen in allen Belangen des Explosionsschutzes.
Dokumentation
Der Gesetzgeber fordert in § 6 Abs.9 der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) (BetrSichV), dass der Arbeitgeber bei Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (kurz: g.e.A.) unabhängig von der Zahl der Beschäftigten ein Explosionsschutzdokument zu erstellen hat. Das Dokument soll aufzeigen, dass mögliche Explosionsgefahren ermittelt und bewertet worden sind.
Für die Dokumentation im Explosionsschutz stehen folgende Aspekte im Vordergrund:
- Schutz von Mitarbeitern
- Schutz dritter Personen
- Schutz der technischen Anlage
- Rechtssicherheit
Wir erstellen Ihrem Unternehmen hierzu alle wichtigen Dokumentationen, um die getroffenen Schutzmaßnahmen sicher in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Eine praxisnahe Betreuung ist daher ein essenzieller Bestandteil bei der Erstellung der Explosionsschutzdokumentation und uns besonders wichtig.
Befähigte Person
Wir stellen für Ihr Unternehmen befähigte Personen zur Prüfung im Explosionsschutz nach Anhang 2 Abs. 3.1 BetrSichV.
Ihre Vorteile mit uns als Partner:
- Begehungen zur Erhaltung der gesetzlichen Forderungen im Explosionsschutz.
- Überprüfung der Zulassung und Eignung von elektrischen Betriebsmitteln, Geräten sowie Kontroll- und Regelvorrichtungen, im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU vor und nach Einbau.
- Beantwortung von Fragestellungen im Bereich Explosionsschutz.
- Jahresdokumentation der Tätigkeiten einer befähigten Person im Ex.-Schutz
- Wiederkehrende Prüfungen
Eigensicherheitsnachweise nach DIN EN 60079-14, VDE 0165 Teil 1
Ein eigensicherer Stromkreis ist die häufigste Zündschutzart im Bereich der Sensortechnik. Die Stromkreise werden hinsichtlich ihrer Spannungen, Ströme und Leistungen begrenzt, um das Wirksamwerden von Zündquellen zu verhindern. Im Gegensatz zu anderen Zündschutzarten ist bei eigensicheren Stromkreisen eine Funkenbildung zulässig, da die Energie nicht ausreicht, um die Mindestzündenergie zu erreichen.
Zu beachten ist, dass diese Stromkreise von anderen zu trennen sind. Es besteht sonst die Gefahr, dass durch unzulässige Energieeinkopplungen der Zündschutz nicht weiter gewährleistet ist.
Wir bieten ihnen:
- Berechnung der eigensicheren Stromkreise anhand der Bedingungen der DIN EN 60079-14 und der VDE 0165 Teil 1.
- Erstellung eines digitalen Dokumentationsordners mit allen benötigten Bescheinigungen des Herstellers und berechneten Nachweisen der Eigensicherheit.
- Vor-Ort Termine zur Aufnahme der Berechnungsdaten
- Überprüfung der Leitungsverlegung / Trennung von eigensicheren Stromkreisen
Erstellung von angepassten Gefährdungsbeurteilungen und allgemeinen, technischen Betriebsanweisungen nach allen gültigen Grundlagen – zum Beispiel:
- Anweisungen nach der Biostoffverordnung
- Anweisungen nach dem Regelwerk der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Anweisungen nach der DVGW / DWA / VdE / AGFW / DGfdB
Gefahrstoffverzeichnisse
Erfüllen Sie mit uns ihre Pflichten gegenüber der Gefahrstoffverordnung in allen Punkten:
- Lagerung von ortsveränderlichen Gefahrstoffen nach TRGS 510
- Automatisierte Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses nach Gefahrstoffverordnung
- Automatische Beschaffung von Sicherheitsdatenblättern
- Automatische Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung – angepasst an ihre Organisationsstruktur, Arbeitsverfahren, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
- Vorschlagsmanagement für das Substituieren von Gefahrstoffen (Suche von Ersatzstoffen)